Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 09. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
- Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
- Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe.
- Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt.
- Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt.
- Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart.
- Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
- Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 / 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Bundesweites Pilotprojekt:
Informationen zu Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch
Zur Europawahl 2024 startet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ein Pilotprojekt.
- Ab Ende April 2024 besteht erstmals bundesweit die Möglichkeit, vom DBSV Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten: